|
 Das BORD- und WARTUNGSBUCH
Das Bord- und Wartungsbuch gab Auskunft über den aktuellen technischen Zustand des Luftfahrzeuges (Lfz). Es enthielt Daten über die Betriebsdaten und Einsatzarten des Luftfahrzeuges, Angaben über die Besatzung, Betriebsmittelstände und -Ergänzungen, durchzuführende und durchgeführte Instandhaltungsmassnahmen, Beanstandungen und deren Behebung, sowie bei Kampfflugzeugen üblich die Angabe über die Bewaffnung.
Das Bord- und Wartungsbuch war Teil der BesAnLwUKdo 007/77/02 Kap. 4, die gültige Vorschrift zu dieser Zeit. Auch im Flug war es grundsätzlich an Bord des Luftfahrzeuges und somit Nachweis über den Klarstand, Wartungs- und Inspektionsstand, vorhandene Beanstandungen und getanktem Kraftstoff. Die Verantwortlichkeit lag bei den Verbänden und hier im Speziellem beim Wart des betreffenden Lfz, bei der Störbehebung oder Inspektion war es der Meister oder der Mechaniker, das Technische Büro oder der Luftfahrzeugführer. Im Flug waren folgende Blätter mitzuführen. Die AFTO Form 781F (vorderes Deckblatt), AFTO Form 781G (hinteres Deckblatt), AFTO Form 781 Part I und II, AFTO Form 781B, AFTO Form 781A, AFTO Form 781A (mit rotem Diagonalstrich), Beschleunigungsregistrierblatt, Vorläufige Fluggenehmigung, Twk-Prüfschein, Schleudersitz-Inspektionsblatt.
Nachfolgend sind beispielhaft einige Bestandteile des damaligen Bordbuches für die F-104G Starfighter aufgeführt. Die Blätter entstammen meinen AAP-Unterlagen und zeigen die Möglichkeiten der Befüllung von oben erwähnten Arbeitsvorgängen in den entsprechenden Formblättern auf. Es handelt sich dabei nicht um Originalblätter des Bord- und Wartungsbuches der 20 + 01.
|
Bezugsunterlagen zum Bord- und Wartungsbuch waren die “Allgemeine Versorgungsweisung Nr. 2, ‘Bordbuch und Störmeldeverfahren’ und weiter noch das AFTO 781 Formblattsystem, ‘Bord- und Wartungsbuch’.
|
|

|
Die AFTO Form 781 F ist besser bekannt gewesen als “Vorderes Deckblatt”.
Die Vergabenummern (AFTO Nr.) der Bordbuchblätter bestimmten übrigens nicht die Anordnung und Reihenfolge im Bordbuch, sondern vielmehr die praktische Nutzung des täglichen Arbeitsbetriebes. Zumeist stellte sich die Anordnung so dar, wie hier nacheinander gelistet wurde.
Das Bord- und Wartungsbuch war (und ist auch immer noch) Bestandteil der sogenannten Lebenslaufakte (L-Akte) eines Luftfahrzeuges. Auf Grundlage des Luftverkehrsgesetzes sind im Rahmen der Materialerhaltungskonzepte für Luftfahrzeuge, Luftfahrtgerät und Zusatzausrüstung L-Akten anzulegen und zu führen. Diese L-Akten einschließlich des Bord- und Wartungsbuches sind der unbedingt erforderliche urkundliche Nachweis und binden wichtige Lebenslauf-, Instandsetzungs- und Wartungsdaten.
Das Vordere Deckblatt beinhaltete das Taktische Kennzeichen, Luftfahrzeugtyp und Serialnummer, Halterverband und Standort, die POL-Kapazität (Rüstzustände und Betankung), sowie auf der Rückseite die Aufschlüsselung der zu verwendenden Abkürzungen.
|
|

|
Die AFTO Form 781 Part I bildete den Flugbericht (Flightreport).
Für die Führung des Bord- und Wartungsbuches waren der 1. Wart, der Luftfahrzeugführer oder der verantwortliche Mechaniker verantwortlich. Der 1. Wart sorgte für alle Eintragungen, die sich aus den Flugdienstinspektionen ergaben, überprüfte die Vollständigkeit der Eintragungen nach dem Flug und ergänzte die notwendigen Formblätter. Der Pilot machte Angaben zur Besatzung, Flugauftrag und Flugzeiten, sowie über festgestellte Mängel während des Fluges.
Die AFTO Form 781 Part II gab vorne einen Instandhaltungsbericht wieder und auf der Rückseite einen Überblick über die Betriebsmittelergänzung.
Zur Kennzeichnung des aktuellen Zustandes des Lfz wurden Zustandskurzzeichen verwendet. Dieses Zeichen drückte die persönliche Meinung des Eintragenden über den Zustand des Luftfahrzeuges aus. Dem Eintragenden durfte weder die Art noch die Änderung des Zustandskurzzeichens befohlen werden. Folgende Zustandskurzzeichen wurden verwendet:
X Das Rote Kreuz Lfz war dadurch gesperrt, da ein Mangel vorlag, der vor dem nächsten Flug behoben und bestätigt werden mußte.
|
|

|
Das Rote Kreuz im Kreis wurde eingetragen bei Fälligkeit einer TA mit Dringlichkeitsstufe 2 (D2) bzw. wenn mit der TA- Durchführung vor Ablauf begonnen wurde. Das Lfz wurde nicht mehr eingesetzt.
- Der Rote Waagerechte Strich bei Fälligkeit / Durchführungsbeginn von Inspektionen, dem Austausch von TCI der Kat II, Nachprüfflug, Bodenprüflauf, Funktionsprüfung im Flug / am Boden, Fälligkeit von TA mit D3. Lfz-Freigabe benötigte Sondergenehmigung.
/ Der Rote Schrägstrich bei einem Mangel, der die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigte, bei TA-Beginn (D2 oder D3) vor Ablauf. Lfz durfte eingesetzt werden.
Fe Das Namenskurzzeichen bestätigte die vorgeschriebene Behebung des Magels durch zuständiges Personal oder die Übertragung. Allein gesetzt im Feld “Status Today” der Part II bedeutete es kein höheres Symbol vorhanden zum Eintragungszeitpunkt.
Die Rückseite der AFTO Form 781 Part II gab einen Überblick über die Betriebsmittel- Ergänzungen, die bei Abschluss der Parts nach dem letzten Flug des Tages zusammengefasst wurden.
|
|

|
Die AFTO Form 781 A stellte das Beanstandungs- und Behebungsblatt als Formblatt zur Verfügung.
Dieses Formblatt wurde weiterhin (bei Bedarf) auch als Beladezustandsbericht für waffentragende Luftfahrzeuge verwendet und hatte dann einen roten Diagonalstrich von unten links bis oben rechts.
Der verantwortliche Mechaniker oder Meister zeichnete sich verantwortlich für die Eintragungen aus planbaren oder nichtplanbaren Materialerhaltungsmaßnahmen.
Es wurden
- festgestellte Mängel und deren Behebung,
- fällige Materialerhaltungsmaßnahmen und
- TA / VTA-Durchführungen
dokumentiert.
Anmerkung: Ein Rotes Kreuz konnte durch Berechtigte gemäß ZDV 19/1 oder den Kommandeur der Technischen Gruppe in ein anderes Zustandskurzzeichen geändert werden, wenn der Mangel die Verkehrssicherheit des Lfz nicht gefährdete.
|
|

|
Die AFTO Form 781 B stellte eine wichtige Informationsquelle für die verschiedenen Inspektionen, Triebwerkdaten und zurückgestellte Beanstandungen als Formblatt zur Verfügung.
Im Block A wurde der Durchführungszeitpunkt und nächste Fälligkeit von Inspektionen, die Art der Inspektion, der Intervall, sowie die nächstfällige Inspektionart verzeichnet.
Block B gab die SN des Triebwerkes und Nachbrenner an und bei welcher Zellenzeit die Bauteile zu wechseln waren.
Block E beinhaltete die zurückgestellten Beanstandungen mit Zusatndszeichen Roter Schrägstrich, dazugehörigem Text, WIDAV-Nummer, Datum der Eintragung und TT-Zeit des Lfz, sowie Unterschrift und ggf. Stempelabdruck des Eintragenden. - Nach Behebung wurde der Text gestrichen und die Behebung mit Unterschrift bestätigt. Weiterhin wurden Technische Anweisungen der Stufen D1 + D2 sofort, Stufe D3 nach Terminüberschreitung eingetragen.
Dies galt auch für überzogene TCI-Teile der 781 E- Form, wenn nicht verlängert; Teile der 781 B- oder 781 D-Form, wenn die Überprüfung überzogen war, sowie offene und zurückgestellte Beanstandungen der 781 A-Form, wenn diese aus dem Bordbuch entnommen wurden.
|
|

|
Bei einem stillgelegtem Lfz wurde im Block C das Datum des letzten Fluges sowie die nächstfällige Kalenderinspektion eingetragen.
Durchführungszeitpunkt und Typ der letzten GÜ/ÄU/DI waren im Block D einzutragen.
Im Block G wurden die halbjährlichen Überprüfungen des Bordbuches dokumentiert.
Auf der Rückseite der AFTO Form 781 B wurde im Block H fortlaufend die aktuelle Zeit der Luftfahrzeugzelle, Nachbrenner und des Triebwerkes geführt.
Weiterhin wurde im Block I die Bezeichnung und Fälligkeit nächstfälliger Überprüfungen festgehalten, z.B. der ‘7 Tage-Check der Batterie’ oder die ‘Spektrometrische Ölanalyse’, die Kontrollen beschrieben, die ausserhalb von Inspektionsintervallen lagen.
Nach der Durchführung wurde der Termin gestrichen und der Folgetermin eingetragen.
|
|

|
Die AFTO Form 781 G beinhaltete Informationen für den Flugzeugführer und war das ‘Hintere Deckblatt’ der zu führenden Seiten eines Bord- und Wartungsbuches.
Die 20+01 läßt sich auf einem ‘Static Display’ bewundern.
Dieses Luftfahrzeug war zu meiner Zeit übrigens das Flaggschiff und ein kleines Heiligtum in Nörvenich. Der dienstälteste Starfighter wurde gehegt und gepflegt, da diese ‘104’ der erste Starfighter der Bundesluftwaffe war. Somit wurde das Lfz natürlich auch gerne immer wieder für solche Anschauungs- und Ausbildungszwecke verwendet. Zu meiner Zeit flog je nach Klarstand stets der Kommodore diese Maschine und nur erfahrene Warte bekamen diese Maschine zugeteilt und in Pflege. |
|

|
Die Rückseite der AFTO Form 781 G beinhaltete weitere Informationen für den Flugzeugführer.
Die 20+01 von mir fotografiert während meiner Vorbereitungen für einen Brems- und Funktionslauf vor dem Shelter 47 auf der Liege ‘B’ des JaboG 31 “Boelcke”. Dieses Lfz ist für mich der Begriff eines Starfighters.
Am 22.01.1985 wurde die 20+01 im Rahmen der Verteidigungshilfe für die Türkei mit 3410 Gesamtflugstunden abgegeben. |
|

|
Die AFTO Form 781 D war ein optionales Blatt im Bordbuch und gab Übersicht über die datums- und stundenmäßig anfallenden Überprüfungen der Lfz-Ausrüstung (Sonderinspektionen).
Das Aushängeschild des Geschwaders wartet auf ‘Last Chance’. Übrigens hat die Maschine im Geschwader immer im Liegebereich ‘B’ gestanden. Als ich später in die Einsatzsteuerung versetzt wurde, erfuhr ich, dass es diesbezüglich eine Absprache gab. Hinzu kam auch noch eine gehörige Portion Aberglauben, aber letztendlich hatte es sich ja für uns alle bewährt. |
|

|
Die AFTO Form 781 E war ebenfalls optionaler Bestandteil und bildete die laufende Übersicht der Zubehörteile und Geräte, die nach einer bestimmten Zahl von Flugstunden / Betriebsstunden und /oder Monaten (im Sprachgebrauch ein Fristaustauschteil bzw. die englische Abkürzung ‘TCI’) bei einer Werknummer eines Lfz-Baumusters zu wechseln waren.
Das Formblatt wurde von der Arbeitsplanung / L- Aktenstelle geführt. Für jedes System wurde ein gesondertes Blatt angelegt.
|
|
Zusätzlich konnte man im Bordbuch auch noch eine AFTO Form 781 C vorfinden, die ausschließlich als Beladeblatt für Lufttransportgeschwader geführt wurde. Am Ende wurde meist die “Vorläufige Fluggenehmigung des BMVg und Bundesamt für Luftfahrt” einsortiert. Dies war die amtliche Urkunde über die Zulassung des Luftfahrzeuges.
|